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Winterdienst Stellen Sie sich vor, Sie haben heute dienstfrei und könnten noch gemütlich im Bett verweilen. Über Nacht hat es jedoch plötzlich geschneit und die Straße oder der Gehweg, für die Sie sich als Anlieger gemäß Satzung verantwortlich zeichnen, sind rutschig. Nun gibt es für Sie zwei Möglichkeiten: 1. Sie beenden Ihren Schlummer und sputen nach draußen, um bei -5° C schnell noch bis 7:00 Uhr alles zu reinigen, oder 2. Sie drehen sich wieder um und schlafen genüsslich weiter, denn Sie haben uns bereits zu Beginn des Winters mit der Durchführung dieser Arbeiten beauftragt.
Winterdienstarbeiten insbesondere in Wohnanlagen zügig durchführen.
Was in manchen Kommunen per Satzung verboten ist, beherzigen wir schon lange! Aus Gründen des Umweltschutzes verzichten wir, abgesehen von Tiefgaragenabfahrten, gänzlich auf den Einsatz von Auftausalzen. Diese schaden nicht nur Ihrer Gartenvegetation und unseren Gewässern, sondern knabbern auch Ihr Auto an. Darüber hinaus kommt es nicht selten zu hässlichen Verfärbungen auf Plattenbelägen. Vielleicht haben Sie sich schon manchmal über seltsame Vergilbungen von Nadelgehölzen im Frühjahr gewundert, die entlang einer verkehrsreichen Straße wachsen. Diese Chlorosen sind häufig Schädigungen der Nadel-Zellstruktur, verursacht durch Streusalz. Dieses wird im Auftauwasser der Straße gelöst und gelangt auf die Pflanzen, indem es durch den Fahrzeugverkehr aufgewirbelt und fein zerstäubt wird. Aus diesem Grunde arbeiten wir nur mit abstumpfenden Materialien wie Splitt oder Lavagranulat.
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